Ist unser Tierschutzgesetz zeitgemäß und die Strafen abschreckend genug?
Das Tierschutzgesetz § 5. (1) sagt, dass es verboten ist, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. § 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Warum passiert aber…